In unserer Unfallpraxis Savignyplatz in Berlin-Charlottenburg nehmen unsere erfahrenen Fußchirurgen vom Zeh bis zum Sprunggelenk verschiedenste Operationen vor. Dazu zählt auch die Morton-Neurom-OP. Wünschen Sie eine Beratung, Diagnose oder Behandlung? Dann rufen Sie uns bitte an oder nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung.
Bei der Morton-Neurom (bzw. Morton-Metatarsalgie, Morton-Syndrom oder Morton-Neuralgie) handelt es sich um eine schmerzhafte Erkrankung im Bereich der Füße. Die Schmerzen sind meist brennend, begleitet von Missempfindungen der betroffenen Zehen.
Wichtig: Es gibt Erkrankungen, die eine sehr ähnliche Symptomatik hervorrufen können. Diese müssen im Rahmen der Diagnostik vor einer Nervenoperation so weit es geht ausgeschlossen werden. Hier sind zu nennen: Instabilität im Grundgelenk, Gelenkschleimhautentzündung oder Schleimbeutelentzündungen der Mittelfußköpfchen, Knorpelschäden der Köpfchen oder ein Riss der Gelenkkapsel (plantare Platte).
Als konservative Behandlungsmöglichkeiten stehen die wiederholten Infiltrationen (z. B. mit Kortison) im Vordergrund. Diese können aber nicht zu oft verwendet werden, da es im Bereich der Infiltration dadurch zu Haut und Fetteinschmelzungen kommen kann.
Um die Belastung für den Fuß möglichst gering zu halten, ist es beim Morton Neurom ratsam, in den Schuhen grundsätzlich orthopädischen Einlagen mit Vorfuß-Polster und Köpfchenanhebung zu tragen. Fürs Schuhwerk gilt: je weicher und weiter, desto besser.
Eine Indikation zur Nervenfreilegung und ggf. Nervenentfernung besteht nur dann, wenn der Patient auf eine vorherige Testinfiltrationen positiv reagiert hat, alle weiteren Erkrankungen klinisch oder radiologisch ausgeschlossen wurden und ein chronisches Beschwerdebild besteht.
Der Sinn dieser Fuß-OP liegt darin, den Nerven an seiner Teilungsstelle aufzusuchen und den Engpass zu beseitigen: Besteht am Nerv eine Verdickung (Morton Neurom), sollte eine operative Entfernung (Resektion) des Nervs bis weit hinter das Köpfchen großzügig gestellt werden. Ein zu kurz abgetragener Nerv kann sonst ein schmerzhaftes Neurom-Rezidiv verursachen. Dies hätte eine deutlich schwierigere Revision bzw. Zweitoperation zur Folge.
Die nach der Nervenresektion verbleibende Taubheit der betroffenen Zeheninnenseite wird von den Betroffenen in der Regel gut toleriert und führt nicht zu relevanten Einschränkungen.
Der operative Eingriff kann sowohl von der Streckseite als auch von der Fußsohlenseite durchgeführt werden. Eine Narbe an der Fußsohle kann Beschwerden bereiten, sodass in den meisten Fällen eine OP von oben bevorzugt wird. Revisionen werden häufiger von unten operiert, da der Nerv hierbei sehr oft in voller Länge dargestellt werden muss.
Der Fuß sollte dringend in den ersten Tagen nach der Morton-Neurom-OP hochgelagert und geschont werden, um eine lokale Nachblutung zu vermeiden. Eine Wundheilungsstörung ist ansonsten häufig die Folge. Danach kann der Fuß schmerzadaptiert in einer Therapiesandale und an Gehstützen belastet werden. Nach etwa 14 Tage ist die Wundheilung meistens abgeschlossen, sodass ein Belastungsaufbau erfolgen kann.
Ihre Füße sind bei Facharzt Dr. med. Malte Kettler in besten Händen
Quelle: Google My Business
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